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Bringen Sie Ihre Fensterfolien selbst an: hitzebeständig, undurchsichtig, ...

Miteigentümergemeinschaft: Kann ich meine Fenster frei mit Fensterfolie bekleben?

Leitfaden 26. Januar 2023 2023-01-26T08:00:00+08:00
Folie für Fenster

Sie leben in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und sind von einer Eigentümergemeinschaft abhängig. Sie möchten Ihre Fenster mit Folie bekleben, weil es Ihnen zu heiß ist, oder Sie möchten das Gegenüber zu den Nachbarn auf der anderen Straßenseite abschneiden, aber Sie haben Fragen zu Ihren Rechten? Finden Sie in diesem Artikel die Antworten auf all Ihre Fragen.

Die Miteigentumsordnung

Gesetzesregel: "Der Pariser Gerichtshof hält die Klausel der Miteigentumsordnung für zulässig, die vorsieht, dass Fenster, obwohl sie private Teile darstellen, nicht ohne die Zustimmung des Architekten und des Verwalters verändert werden dürfen."

Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt, an dem der Fensterfolie die Sie an einem Ihrer Fenster anbringen, gilt als Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes. Fensterfolie bei der Hauptversammlung der Miteigentümer einstimmig zu beantragen. Da die Fassade als gemeinsamer Teil betrachtet wird, stellt diese Aktion also einen Verstoß gegen die Harmonieklausel der Eigentumsordnung dar. Dann wird jede derartige Änderung eine vorherige Zustimmung nach sich ziehen.

Welche Verglasungsfolien sind betroffen?

Je nach Ihren Bedürfnissen werden Sie sich am ehesten für einen HitzeschutzfolieSie können eine Folie, einen Einwegspiegel oder eine matte Folie für Ihre Fenster verwenden. Es ist gut zu wissen, dass es drei verschiedene Arten von Folien gibt, die sich voneinander unterscheiden und unterschiedliche Zusammensetzungen haben. Die unauffälligsten sind nämlich die mattierte Glasfolie und die Dekofolie. Sie unterbrechen das Gegenüber auf sehr diskrete Weise, indem sie die Verglasung verschwimmen lassen. Bei dieser Folie sind die Regeln gelockert, da die Veränderung von außen kaum sichtbar ist, was in der Regel keine Probleme bereitet, auch wenn Sie die Meinung der Versammlung einholen können. Was die Hitzeschutz- oder Spiegelfolie betrifft, so kann ihr spiegelnder Effekt das Aussehen der Verglasung von außen wegen des Spiegeleffekts drastisch verändern. Die Zustimmung der Versammlung der Miteigentümer ist unerlässlich, da es sich um "Arbeiten handelt, die private Teile betreffen, aber das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern".
Bei Nichteinhaltung wird der Miteigentümer dazu verurteilt, die auf seinen Fenstern angebrachte Glasfolie aus seiner Wohnung zu entfernen.

 

Im Allgemeinen umfassen die privaten Teile das Innere und die Räume der Wohnung. Dazu gehören Wände, Bodenbeläge, Trennwände, Decken, Fensterläden, Fenster, Jalousien, Kamine sowie die Küchen- und Badezimmerausstattung. Nicht dazu gehören hingegen die Reihenhauswände, die dicken Mauern und der Schornstein. Zu den gemeinschaftlichen Teilen gehören Höfe, Parks, Gärten, Durchgänge, Korridore und die Rohbauten des Gebäudes.


Fazit: Wenn Sie in einem Gebäude Fensterfolien anbringen möchten, können Sie das tun, aber wenn die Folien verspiegelt sind oder insgesamt das äußere Erscheinungsbild Ihres Gebäudes verändern, benötigen Sie eine vorherige Genehmigung der Eigentümergemeinschaft.